Und damit wir immer Freunde bleiben:
An Bildungsmaßnahmen
der BERLINER REISELEITER AKADEMIE (BRA) kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf
Teilnahme besteht nicht.
Die
Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder per Internet/E-Mail erfolgen.
Durch die Anmeldebestätigung (Platzreservierung)
seitens der BRA, kommt der Vertrag zustande. Mit Rechnungserhalt bzw.
spätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme ist die Zahlung fällig. Wurde
Ratenzahlung vereinbart, so ist ein Zahlungsplan grundsätzlich vor Beginn der
Maßnahme festzulegen.
Der angemeldete
Teilnehmer hat das Recht, nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen
zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Wurde die komplette Teilnahmegebühr schon entrichtet, erhält
der Teilnehmer diese, ggf. abzüglich einer geringen Verwaltungspauschale rückerstattet.
Bei einem Rücktritt 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei
Nichtinanspruchnahme bzw. Nichterscheinen, ist die ungekürzte Teilnehmergebühr
zu entrichten oder zahlender Ersatzteilnehmer zu benennen. Bei Fernschulungen
gilt die Maßnahme als begonnen, wenn die BRA die Anmeldung durch das Absenden der
Anmeldebestätigung bestätigt hat.
Im Krankheitsfall muss
eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. In diesem
Falle, kann die gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistung oder Veranstaltung auf den nächstmöglichen
Termin verschoben, nicht jedoch annulliert werden. Die Anmeldung behält
weiterhin ihre Gültigkeit. Die Zahlung ist unabhängig von der Terminänderung,
zum erstgebuchten Termin fällig.
Unsere
Lehrveranstaltungen sind so konzipiert, dass die begleitenden Unterlagen
wesentliche Lerninhalte und Informationen der gebuchten Veranstaltung
beinhalten. Auf Anfrage können diese bereits vor Veranstaltungsbeginn dem
Teilnehmer ausgehändigt werden. Ab der Inanspruchnahme dieser Vorleistung gilt die Veranstaltung als begonnen und
Rücktrittsrecht erlischt.
Alle
Angaben und Informationen in den von der BRA erstellten Unterlagen und
elektronischen Medien (CD, Diskette, usw.) beruhen auf langjähriger Erfahrung und sorgfältigen Recherchen der BRA.
Es gilt jedoch zu beachten, daß alle Angaben und Informationen Änderungen
unterliegen. Die BRA kann daher keine Haftung für ihre Vollständigkeit und/oder
Richtigkeit übernehmen.
Der Beginn jeder unserer Bildungsmaßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügender Beteiligung kann eine Maßnahme abgesagt oder verschoben werden. Dies ist den Teilnehmern schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall werden die ggf. bereits entrichteten Teilnehmergebühren voll zurück erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt, sofern zumutbarer Ersatz gestellt werden konnte.
Bei terminlicher
Umbuchung durch Teilnehmer, kann von einem Verfall der gezahlten Gebühr
abgesehen werden, wenn die Teilnahme dann innerhalb von 90 Tagen nach dem zuerst
genannten Termin stattfindet. Von dieser Verschiebungsmöglichkeit kann der
Teilnehmer nur einmal Gebrauch machen. Unabhängig von der Terminänderung, ist
die Zahlung mit Beginn der erstgebuchten Veranstaltung fällig.
Bei Fremdleistungen, die im Rahmen unserer Kurse mitgeboten werden (z.B. Probe- und Praktikumfahrt/en bei einem Reiseveranstalter) handelt es sich um Ergänzungsmaßnahmen, die kein Leistungsbestandteil des Kurses sind. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Im Rahmen unserer Agenturtätigkeit sind wir ebenso bereit, unseren erfolgreichen Kursabsolventen Einsätze zu vermitteln, wobei auch hier ein Rechtsanspruch ausgeschlossen ist.
Aufgrund starker Branchendynamik und damit zwangsläufig häufigen Aktualisierungen der Schulungs- und Prüfungsinhalte, müssen Prüfungen spätestens 3 Monate nach Erhalt der Unterlagen absolviert werden, andernfalls ist die BRA nicht verpflichtet diese abzunehmen.
Während
der Kursdauer wird bei Unfällen, Sach- und Körperschäden sowie Verlust oder
Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, keinerlei Haftung übernommen..
Sollte eine der
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Soweit das Gesetz es nicht anders verlangt,
wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Mit Inkrafttreten dieser
Allgemeinen Geschäfts-/Teilnahmebedingungen (AGB), verlieren alle bisherigen AGB
Ihre Gültigkeit.
Berlin, 14.12.2002